AGB Gruppenreise

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Pauschalreisen (Gruppenreisen)

1. Reiseveranstalter

Dhigurah Guesthouses and Hotels, Thüngersheimer Straße 44, 97209 Veitshöchheim, tritt bei den angebotenen Gruppenreisen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. Diese AGB gelten ausschließlich für Pauschalreisen (Gruppenreisen). Für reine Vermittlungsleistungen gelten gesonderte AGB.

2. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Buchung bietet der Reisende den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Buchung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung auf der Webseite sowie aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Der Reisende muss eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und den Nachweis vor Reisebeginn erbringen.
  • Verhaltensregeln/Einverständniserklärung: Der Reisende verpflichtet sich, die vom Reiseveranstalter vorgegebenen Verhaltensregeln einzuhalten. Bei Nichtbeachtung kann der Reisende von der Reise ausgeschlossen werden.

5. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe in der Reisebeschreibung erläutert ist. Der Restbetrag ist zu einem in der Reisebeschreibung festgelegten Zeitpunkt vor Reisebeginn zu erbringen. Bei Buchung innerhalb dieses Zeitraums ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

6. Preisänderungen

Der Reiseveranstalter behält sich Preiserhöhungen nach Maßgabe des § 651f BGB vor, sofern sich nach Vertragsabschluss Beförderungskosten, Abgaben oder Wechselkurse ändern. Preiserhöhungen sind nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zulässig. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

7. Rücktritt durch den Reisenden (Stornierung)

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es fallen folgende pauschale Rücktrittskosten an:

  • bis zu 90 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
  • 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • 59 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
  • 30 Tage oder weniger vor Reisebeginn oder Nicht-Erscheinen: 100 % des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Umbuchungen und Vertragsübertragung

Umbuchungswünsche sind, soweit möglich, gegen eine Bearbeitungsgebühr zulässig. Der Reisende kann gemäß § 651e BGB eine Ersatzperson stellen.

9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dies dem Reisenden fristgerecht mitgeteilt wird, oder
  • unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

10. Gewährleistung und Mängelanzeige

Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche gemindert oder ausgeschlossen sein.

11. Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB.

Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, ist die Haftung des Reiseveranstalters für Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:

  • für Ansprüche nach internationalen Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen),
  • bei deliktischen Ansprüchen,
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern der Schaden nicht typischerweise vorhersehbar war.

Eine weitergehende Haftung bleibt unberührt

12. Kündigung wegen besonderer Umstände

Wird die Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt, können beide Parteien den Vertrag kündigen. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung des Reisepreises, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

13. Insolvenzabsicherung

Die Kundengelder sind gemäß § 651r BGB gegen Insolvenz abgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung übermittelt.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Informationen hierzu werden mit der Reisebestätigung bereitgestellt.

15. Streitbeilegung / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Wohnsitz des Reisenden oder der gesetzliche Gerichtsstand. Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand Februar 2026